Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schiclubs Fürstenfeld  
 

Der Schiclub veranstaltet Ein- und Mehrtagesausfahrten für begeisterte Schi- und Snowboardfahrer/innen und übernimmt die Organisation des Beförderungsmittels, sowie die Reiseleitung und die Liftkarten für die Teilnehmer/innen. Bei Mehrtagesausfahrten wird auch das Hotel organisiert. Für minderjährige Mitglieder wird von Seiten des Clubs keine Verantwortung übernommen. Es gelten die Preise laut Ausschreibung.
Um einen reibungslosen Ablauf sicher zu stellen, ist den Anweisungen des Reiseleiters Folge zu leisten.

Anmeldung zu den Ausfahrten und Anmeldefristen
Eine Anmeldung zu Ausfahrten des Schiclubs ist ausnahmslos im Clublokal durch Leistung der Anzahlung möglich. Dabei gelten die Anmeldefristen lt. Ausschreibung. Die Mindestteilnehmeranzahl ist am Deckblatt der Ausschreibung ersichtlich. Nach Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl kann man sich auf der Warteliste mit Telefonnummer eintragen. Eine Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist ist kostenlos.

Krankheitsfall
Im Falle einer Erkrankung besteht die Möglichkeit einer Rückgabe der Anzahlung (nach Vorlage einer Krankenstandsbestätigung) innerhalb von 14 Tagen. Falls innerhalb der Frist keine Kontaktaufnahme stattgefunden hat, erlischt die Möglichkeit der Rückzahlung.

Storno bei Mehrtagesausfahrten
Auch hier gilt, dass eine Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist kostenlos ist. Wenn ein/e angemeldete/r Teilnehmer/in einen/eine Ersatzteilnehmer/in findet, sind keine Zahlungen notwendig. Ansonsten gelten die Stornobedingungen des Schiclubs. Der Club behält sich hierbei vor, Teile der Anzahlung oder den kompletten Anzahlungsbetrag einzubehalten. Falls vom Hotel höhere Stornokosten anfallen, sind diese vom/von der Teilnehmer/in zu tragen. Dies gilt auch im Krankheitsfall!

Busfahrt
Einstiegsstellen sind bei der Stadthalle in Fürstenfeld und bei der Firma Haas in Großwilfersdorf. Durch Ankreuzen der Spalte „Einstieg GWD“ gibt der Teilnehmer den Einstiegswunsch bei der Firma Haas an. Die Abfahrtszeit in Fürstenfeld, sowie die Uhrzeit der Rückfahrt sind am Deckblatt der Ausschreibung ersichtlich.

Bei Beschädigungen des Beförderungsmittels oder Teilen davon verhält sich der Schiclub gegenüber dem/der Teilnehmer/in schadlos. Anfallende Kosten werden direkt mit dem Busunternehmen abgerechnet und sind vom/von der Teilnehmer/in zu zahlen. In diesem Fall werden die persönlichen Daten dem Busunternehmen zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Reinigungskosten vom Innenraum des Busses.